Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Moni Scherer

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, die von Moni Scherer, nachfolgend „Anbieterin“ genannt, gegenüber den Kund*innen erbracht werden. Mit der Buchung eines Fotoshootings erklären sich die Kund*innen mit den AGB einverstanden.

Leistungen

Die Anbieterin erbringt fotografische Dienstleistungen, deren Umfang sich nach dem jeweiligen, zwischen Anbieterin und Kund*in vereinbarten Paket richtet. Dies umfasst unter anderem die Durchführung des Fotoshootings, die Bearbeitung der Fotos und die Bereitstellung der Fotos in digitaler Form. Die zu bearbeitenden Fotos werden von den Kund*innen nach dem Fotoshooting aus einer digitalen Galerie ausgewählt.

Sollte die Auswahl der Fotos nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der Galerie erfolgen, behält sich die Anbieterin vor, die Bilder nach eigenem Ermessen auszuwählen und zu bearbeiten.

Die Bilder werden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Begleichung der Rechnung bearbeitet und zur Verfügung gestellt.

Zusatzleistungen

Zusätzlich haben die Kund*innen die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis weitere Fotos aus der Galerie bearbeiten und zur Verfügung stellen zu lassen. Die genauen Konditionen für die Bearbeitung und Bereitstellung zusätzlicher Bilder werden in Absprache mit der Anbieterin festgelegt.

Extrawünsche bei der Bearbeitung, wie zum Beispiel spezielle Retuschen oder das Hinzufügen bestimmter Effekte, können auf Wunsch der Kund*innen gegen eine zusätzliche Gebühr erfolgen. Die Höhe der Gebühr wird individuell nach dem erforderlichen Aufwand festgelegt und vor Beginn der Bearbeitung mitgeteilt.

Buchung und Zahlung

a) Die Buchung ist verbindlich, sobald die Kund*innen das Google Formular ausgefüllt und die AGB akzeptiert haben. Mit der Annahme der AGB und der Buchung über das Google Formular kommt ein rechtlich bindender Vertrag zwischen den Kund*innen und der Anbieterin zustande. Die Kund*innen sind dafür verantwortlich, dass die im Google Formular angegebenen Daten korrekt und vollständig sind.

b) Nach Abschluss des Fotoshootings wird die Anbieterin dem*der Kund*in eine digitale Galerie zur Verfügung stellen, aus der die Bilder ausgewählt werden können. Gleichzeitig mit der Bereitstellung der Galerie erhält der*die Kund*in eine Rechnung gemäss dem vereinbarten Paket. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. 

c) Zahlungserinnerung: Sollte die Zahlung nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist nicht erfolgt sein, wird eine Zahlungserinnerung per E-Mail versendet. Diese Erinnerung ist kostenlos und setzt eine neue Zahlungsfrist von 7 Tagen.

d) 1. Mahnung: Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung erfolgt, wird eine erste Mahnung mit einer Mahngebühr von 30 CHF per E-Mail versendet. Sie setzt eine neue Zahlungsfrist von weiteren 7 Tagen.

e) 2. Mahnung: Erfolgt auch nach Ablauf der Frist der ersten Mahnung keine Zahlung, wird eine zweite Mahnung mit einer Mahngebühr von 50 CHF versendet. Diese Mahnung setzt eine neue Zahlungsfrist von 7 Tagen.

f) 3. Mahnung: Wenn die Zahlung weiterhin ausbleibt, wird eine dritte Mahnung mit einer zusätzlichen Gebühr von 100 CHF versendet. In dieser Mahnung wird darauf hingewiesen, dass bei weiterem Zahlungsverzug rechtliche Schritte eingeleitet werden, und der Fall gegebenenfalls an ein Inkassounternehmen übergeben wird. Sämtliche dadurch entstehende Kosten sind von den Kund*innen zu tragen.

g) Verzugsschaden: Die Anbieterin behält sich das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit der Rechnung zu berechnen, sofern keine Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt.

Stornierung und Umbuchung vor Shooting-Beginn

a) Aufgrund der kurzfristigen Natur der Buchungen und der begrenzten Verfügbarkeit der Anbieterin in der Klinik ist eine kostenfreie Stornierung bis zu sechs Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

b) Bei Stornierungen, die weniger als sechs Stunden vor dem vereinbarten Termin eingehen, behält sich die Anbieterin vor, eine Stornierungsgebühr von 50 CHF in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr soll die Planungssicherheit erhöhen und reflektiert, dass die Anbieterin für das Shooting Zeit reserviert hat, die nun nicht anderweitig genutzt werden kann, und deckt teilweise die bereits investierte vorbereitende Aufwendung.

Sollten Stornierungen oder Umbuchungen weniger als drei Stunden vor dem vereinbarten Termin vorgenommen werden, wird eine höhere Gebühr von 80 CHF bzw. maximal 50% des Preises des gebuchten Pakets erhoben, um den kurzfristigen Ausfall und die damit verbundenen Umstände zu kompensieren.

Die jeweiligen Gebühren sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

c) Die Kund*innen haben die Möglichkeit, das Shooting bis zu sechs Stunden vor dem geplanten Termin einmalig kostenfrei auf einen neuen Termin umzubuchen. Die Anbieterin ist bestrebt, Flexibilität zu bieten, jedoch unterliegt jede Umbuchung der Verfügbarkeit der Anbieterin in der Klinik. Kund*innen sollten sich der Möglichkeit bewusst sein, dass eine Umbuchung unter Umständen eine erneute Anreise in die Klinik erforderlich machen kann. 

d) Sollte eine Umbuchung aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Anbieterin nicht möglich sein oder sollten die Kund*innen entscheiden, das Angebot einer Umbuchung nicht in Anspruch zu nehmen und nicht erneut in die Klinik zurückzukehren, wird eine Stornierungsgebühr von 80 CHF bzw. maximal 50% des Preises des gebuchten Pakets erhoben. Diese Gebühr dient dazu, den Aufwand für die bereits reservierte Zeit und die vorbereitenden Tätigkeiten zu kompensieren.

e) Ausnahmen von diesen Bedingungen können in Fällen höherer Gewalt oder bei Vorliegen anderer schwerwiegender Gründe nach Ermessen der Anbieterin gewährt werden.

Stornierung und Anpassung nach Shooting-Beginn

a) Paket-Downgrade: Nach Beginn des Fotoshootings ist ein Wechsel zu einem kleineren Paket nicht vorgesehen. Die Anbieterin investiert Zeit und Ressourcen basierend auf dem ursprünglich gebuchten Paket. Ein Anspruch auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht nicht.

b) Stornierung nach Shooting-Beginn: Sollten die Kund*innen entscheiden, das Shooting nach dessen Beginn abzubrechen, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Preises des gebuchten Pakets fällig. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Anbieterin für die Kund*innen Zeit reserviert und bereits Leistungen erbracht wurden.

c) Weiteres Shooting für zusätzliche Aufnahmen: Wenn nach Beginn des Shootings festgestellt wird, dass weitere Aufnahmen notwendig sind, um die Qualität oder Quantität der vereinbarten Fotos zu erreichen, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Dafür kann es notwendig sein, dass die Kund*innen erneut in die Klinik zurückkehren müssen. Für diesen 2. Termin wird ein Unkostenbeitrag von 80 CHF zusätzlich zum gebuchten Paket verrechnet.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

a) Die Urheberrechte an den erstellten Fotos verbleiben bei der Anbieterin.

b) Die Kund*innen erhalten ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für private Zwecke. Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet und unterliegt einer zusätzlichen Lizenzgebühr. Kommerzielle Nutzung umfasst jede Verwendung der Bilder zu gewerblichen Zwecken, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Werbung, Verkauf, oder Veröffentlichung in Medien mit kommerziellem Charakter. In jedem Fall der kommerziellen Nutzung ist die Anbieterin als Urheberin der Bilder explizit zu nennen.

c) Die Bilder dürfen ohne Nennung der Anbieterin in sozialen Medien veröffentlicht werden, es sei denn, sie werden zu kommerziellen Zwecken genutzt, wie unter b) beschrieben.

Datenschutz

Die Anbieterin verpflichtet sich, alle persönlichen Daten der Kund*innen gemäss den geltenden Datenschutzvorschriften der Schweiz vertraulich zu behandeln.

Haftung

a) Die Haftung der Anbieterin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn eine Sorgfaltspflicht verletzt wird, aber es sich um ein geringfügiges Versehen handelt, das einem sorgfältigen und umsichtigen Durchschnittsmenschen unterlaufen könnte.

b) Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, haftet die Anbieterin uneingeschränkt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Masse verletzt wird. Vorsatz bedeutet, dass die Anbieterin absichtlich oder wissentlich gehandelt hat.

c) Die Haftung der Anbieterin ist in jedem Fall auf den dreifachen Wert des gebuchten Pakets beschränkt.

d) Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse entstehen, übernimmt die Anbieterin keine Haftung.

Schlussbestimmungen

a) Schriftform: Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Eine E-Mail erfüllt dieses Schriftformerfordernis. Kleinere Absprachen oder Anweisungen im Rahmen des Shootings können mündlich erfolgen, sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie innerhalb von 24 Stunden schriftlich (z.B. per E-Mail) bestätigt werden. Mündliche Absprachen, die nicht innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt werden, gelten als unverbindlich.

b) Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

c) Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin.


Zuletzt aktualisiert: 29.01.25, 10:08